Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen!
FAQs zur aktuellen Studie Österreich unterwegs
- Was ist der Zweck der Befragung?
- Wer kann teilnehmen?
- Gibt es eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zur Studie?
- Woher hat „Österreich unterwegs“ meine Adresse?
- Wer sind die Auftraggeber?
- Wer sind die Auftragnehmer?
- Was sind die rechtlichen Grundlagen der Befragung?
- Wie wird Kontakt mit den Haushalten aufgenommen?
- Wie ist der Ablauf der Studie?
- Wie funktioniert das GPS-Tracking und welche Daten werden dabei erfasst?
- Was passiert mit dem Smartphone nach meinem Berichtstag?
- Was passiert, wenn ich das Smartphone aus Versehen beschädige?
- Ich will mich nicht tracken lassen, aber an der Studie teilnehmen. Welche Möglichkeiten gibt es?
- Wie erfolgt eine wirksame Einwilligung zur Teilnahme?
- Welche Arten von Daten werden erhoben?
- Welche Merkmale sind besonders schutzwürdig?
Was ist der Zweck der Befragung?
Mit der Mobilitätserhebung „Österreich unterwegs“ werden wichtige Daten für die Mobilitätspolitik, -planung und -forschung gewonnen. Sie liefert wichtige Informationen über das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung ab 6 Jahren, wie beispielsweise die zurückgelegten Wege und dabei genutzten Verkehrsmittel. Solche Daten sind die Grundlage für zielgenaue Analysen auf allen Ebenen; vom Bund bis zur Gemeinde, aber auch für Unternehmen, die den Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen oder das Erbringen von Mobilitätsdienstleistungen als Unternehmensgegenstand haben.
Wer kann teilnehmen?
Für die Studie wurde eine Zufallsstichprobe aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gezogen. Haushalte, die in der Stichprobe sind, werden schriftlich oder telefonisch – falls eine öffentlich verfügbare Telefonnummer vorliegt – von uns kontaktiert. Aus diesen kontaktierten Haushalten können alle Personen ab 6 Jahren an der Studie teilnehmen, wobei Personen unter 14 Jahren zur Teilnahme die Zustimmung einer obsorgeberechtigten Person benötigen.
Gibt es eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zur Studie?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen eines persönlichen Interviews mit unseren Interviewer:innen barrierefrei an der Studie teilzunehmen. In diesem Fall können Sie entweder direkt einen Termin für einen persönlichen Besuch unter der Telefonnummer 0800 88 22 11 oder per E-Mail über kontakt@oesterreich-unterwegs.com vereinbaren. Oder Sie warten einfach unseren ersten Besuch ab.
Woher hat „Österreich unterwegs“ meine Adresse?
Der Zugang zu den Adressen der zufällig ausgewählten Haushalte erfolgt über zwei Wege:
- Der größte Teil der Stichprobe stammt aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)
- Bei einem kleinen Teil handelt es sich um Ersatzhaushalte (ein zufällig ausgewählter Nachbarhaushalt), wenn der eigentlich vorgesehene Haushalt nicht erreicht werden kann.
Beide Verfahren erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Sie sind für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich, die im berechtigten Interesse des fachlich zuständigen Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI; ehemals BMK) liegen und ohne Einwilligung zulässig sind.
Wer sind die Auftraggeber?
Die derzeitige „Österreich unterwegs“ wird federführend vom fachlich zuständigen Bundesministerium, dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI; ehemals das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilisierung, Innovation und Technologie) gemeinsam mit den Infrastrukturbetreibern Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungsgesellschaft (ASFINAG) und der ÖBB-Infrastruktur AG (ÖBB INFRA) durchgeführt.
Seit dem 01.04.2025 ist das neue Bundesministerien-Gesetz (BMG) in Kraft. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilisierung, Innovation und Technologie (BMK) heißt ab diesem Zeitpunkt Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI). Da sich die Zuständigkeiten aufgrund der Namensänderung nicht verändern, bleibt die Service-E-Mail-Adresse servicebuero@bmk.gv.at weiterhin gültig.
Wer sind die Auftragnehmer?
Mit der Durchführung der Studie wurde ein Team von erfahrenen und kompetenten Auftragnehmern beauftragt, welche die Daten erheben und auswerten. Das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft koordiniert die Arbeiten. Das Interviewteam vor Ort wird von Triconsult aus Wien und Spectra aus Linz betreut. Hinzu kommen weitere Partner wie Herry Consult aus Wien, die für die Auswertung verantwortlich sind, sowie Motiontag und infas360.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der Befragung?
Die Daten der Zufallsstichprobe aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) beim Bundesministerium für Inneres (BMI) werden aufgrund des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erhoben und bis Ende der Erhebung gespeichert. Ein berechtigtes Interesse des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI; ehemals BMK) an der Verarbeitung dieser Daten ist gegeben, das das BMIMI (ehemals BMK) gezielte Maßnahmen im Zusammenhang mit im öffentlichen Interesse liegenden Themen durchführt.
Grundlage für die Durchführung der Befragung ist die Einwilligung der kontaktierten Personen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Als weitere Richtlinie gelten hierbei die Prinzipien einer verständlichen und vollständigen Information nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO.
Die ausführliche Datenschutzinformation finden Sie HIER.
Wie wird Kontakt mit den Haushalten aufgenommen?
Nach dem Versand der schriftlichen Erhebungsunterlagen haben die Haushalte die Möglichkeit, sich aktiv zurückzumelden. Über die beiliegende Postkarte, oder die Internetseite können aktuelle Kontaktdaten und Erreichbarkeiten mitgeteilt werden. Die Haushalte können darüber hinaus mitteilen, wenn Sie nicht an der Studie teilnehmen möchten. Dies kann ebenfalls per kostenloser Postkarte oder online über www.osterreich-unterwegs.gv.at erfolgen.
Liegt die Telefonnummer für einen Haushalt aus einer aktiven Rückmeldung vom Haushalt oder aus der Telefonnummernrecherche in öffentlichen Registern vor, werden die Haushalte zunächst telefonisch kontaktiert und es wird ein Besuchstermin vereinbart.
Sofern eine telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich ist, werden die Haushalte nach dem Ablauf von zwei Wochen von einem oder einer Interviewer:in persönlich besucht.
Wie ist der Ablauf der Studie?
Sofern der Haushalt der Teilnahme zugestimmt hat, erfolgt die Erhebung in mehreren Stufen:
- Die kontaktierten Haushalte haben die Möglichkeit, bereits vor Besuch des Interviewteams einen Fragebogenteil mit Haushaltsmerkmalen (z.B. Haushaltsgröße und -zusammensetzung, PKWs im Haushalt) online zu beantworten. Den notwendigen Zugangscode erhalten die Haushalte mit dem postalischen Anschreiben.
- Es wird ein erster persönlicher Termin mit einem oder einer unserer Interviewer:innen vereinbart. Mit allen Personen über 13 Jahren, die bei dem Termin anwesend sind, wird zunächst eine persönliche Einwilligung zur Teilnahme eingeholt. Danach kann ein persönliches Interview mit Fragen zum Mobilitätsverhalten stattfinden. Für Personen bis einschließlich 13 Jahren wird dies stellvertretend von einer obsorgeberechtigten Person geführt werden. Alternativ können die Personeninterviews auch nach diesem Termin online erfolgen.
- Beim ersten Besuch durch eine:n Interviewer:in erhalten die Haushalte einen bestimmten Berichtstag, an dem alle zurückgelegten Wege der Teilnehmenden erfasst werden sollen. Um es für die Teilnehmenden besonders komfortabel zu gestalten, übergeben unsere Mitarbeiter:innen jeder oder jedem Teilnehmenden, der dieser Erhebungsform zugestimmt hat, beim ersten Besuch ein Smartphone zur Aufzeichnung der Mobilität (Tracking). Dieses soll am Berichtstag mitgenommen werden und zeichnet die Wege automatisch auf. Mit Einverständnis der Eltern kann dies auch bei mindestens 6-jährigen Kindern erfolgen. Wer das Smartphone (Tracking) nicht nutzen möchte, erhält ein Mobilitätsblatt zur Erfassung der zurückgelegten Wege und Etappen am Berichtstag.
- Nach dem Berichtstag besucht Sie der/die Interviewer:in erneut und die aufgezeichneten Wege werden gemeinsam auf einer digitalen Karte angesehen und geprüft. Wenn kein Tracker mitgeführt wurde, werden die Wege auf Basis des selbst ausgefüllten Mobilitätsblatts erfasst und gegebenenfalls mit dem/der Interviewer:in in die Karte übertragen oder per Fragebogen vervollständigt. Beim zweiten Besuch werden außerdem alle ausgegebenen Smartphones wieder abgeholt.
Wie funktioniert das GPS-Tracking und welche Daten werden dabei erfasst?
Um Ihnen die Erfassung Ihrer Wege möglichst einfach zu gestalten, stellt Ihnen unser Interviewteam für jede Person ab 6 Jahren ein Smartphone zur Verfügung. Auf diesem Smartphone ist ausschließlich die Tracking-App für „Österreich unterwegs“ installiert und das Tracking startet mit Beginn Ihres Berichtstags von selbst. Sie müssen hier also nichts weiter tun. Das Smartphone ist zudem bei der Übergabe voll aufgeladen. Im Normalfall reicht die Akkuladung bis zum Ende des Berichtstags aus. Zur Sicherheit können Sie aber das Smartphone mit dem bereitgestellten Ladekabel vor dem Berichtstag aufladen.
Das Smartphone übermittelt die Standortdaten (GPS-Koordinaten) und die vom Smartphone vorausgewertete Bewegungsaktivität (z.B. „motorisiert“ oder „zu Fuß“) an die MOTIONTAG GmbH.
Ebenso übermittelt wird:
- Zeitpunkt der Lokalisierung
- Geo-Koordinaten und Genauigkeit (vom GPS-Chip ermittelt)
- Beschleunigungswerte (über Sensoren im Mobiltelefon ermittelt)
- Kreiselsensor-/Gyroskopwerte (über Sensoren im Mobiltelefon ermittelt)
- Barometer-/Luftdruckdaten (über Sensoren im Mobiltelefon ermittelt)
- Magnetometer (über Sensoren im Mobiltelefon ermittelt)
- Bewegungsaktivität aus Betriebssystem
- Erkennungssicherheit (Konfidenz) der Bewegungsaktivität
Was passiert mit dem Smartphone nach meinem Berichtstag?
Nach Ihrem Berichtstag besucht Sie die/der Interviewer:in erneut, um mit Ihnen Ihren Berichtstag und die dabei zurückgelegten Wege zu besprechen. Zudem nimmt die/der Interviewer:in auch das ausgehändigte Smartphone und das Zubehör (z.B. Ladekabel) wieder in Empfang.
Was passiert, wenn ich das Smartphone aus Versehen beschädige?
Versehentliche Schäden können immer mal passieren. Die teilnehmenden Personen haften nicht für Schäden der übergebenen Smartphones. Sollte das Smartphone vor dem Berichtstag kaputt gehen, melden Sie sich bitte unter der Hotline 0800 88 22 11 (gebührenfrei, Mo-Fr 8-20 Uhr und Sa 9-16 Uhr).
Ich will mich nicht tracken lassen, aber an der Studie teilnehmen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Um Ihnen die Befragung so komfortabel wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen ein Smartphone für ein GPS-Tracking zur Verfügung. Aber selbstverständlich ist die Nutzung des Smartphones freiwillig. Sollten Sie kein GPS-Tracking per Smartphone wünschen, erhalten Sie durch unser Interviewteam Mobilitätsblätter, auf denen Sie Ihre am Berichtstag zurückgelegten Wege und Etappen eintragen können. Beim letzten Besuch der/des Interviewer:in nach dem Berichtstag können Ihre Wege und Etappen dann manuell erfasst werden.
Wie erfolgt eine wirksame Einwilligung zur Teilnahme?
Alle zu befragenden Haushalte bzw. Personen erhalten Informationen über die Studie, die Zielsetzung und Themen, die Adressauswahl und die datenschutzrechtliche Grundlage sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung. Die Informationen erhalten die Haushalte und Personen z.B. postalisch, durch das Interviewteam oder die Webseite. Hier gelangen Sie zur ausführlichen Datenschutzerklärung.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist nach dem erfolgten Erstkontakt die Zustimmung im Rahmen einer „informierten Einwilligung“ entscheidend. Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Ohne eine informierte Einwilligung kann eine Teilnahme an der Studie nicht stattfinden. Das erste Haushaltsinterview erfolgt durch eine erwachsene Person des Haushalts als sogenanntes Proxy-Interview („Stellvertreter-Interview“). Vor Beginn des Interviews stimmt diese Person stellvertretend für alle weiteren Haushaltsmitglieder der Teilnahme am Haushaltsinterview und der Verarbeitung der daraus entstandenen Daten zu und wird über die Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt. Diese Einwilligung erfolgt entweder in Anwesenheit des/der Interviewer:in beim ersten Besuch oder, im Falle einer Online-Teilnahme, durch eine Abfrage zu Beginn des Online-Fragebogens.
Für die Personeninterviews müssen alle teilnehmenden Personen eines Haushalts einer Teilnahme persönlich zustimmen. Dies bedeutet, dass die Zustimmung zur Teilnahme und zur Datennutzung, sowie die Kenntnisnahme der Widerrufsmöglichkeiten durch einen/eine Interviewer:in in einem persönlichen Termin eingeholt wird. Die Einwilligung für Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren erfolgt durch eine obsorgeberechtigte Person im Haushalt. Erst nach Einholung der Einwilligungen durch den/die Interviewer:in können die Personeninterviews und damit die Teilnahme an der Studie erfolgen.
Welche Arten von Daten werden erhoben?
Im Einzelnen werden die folgenden Daten verarbeitet:
- Meldedaten der Kontaktperson für einen Haushalt werden nach einem Zufallsverfahren vom BMIMI (ehemals BMK) aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) beim Bundesministerium für Inneres abgefragt. Diese Abfrage erfolgte bereits über einen Dienstleister.
- Haushaltsdaten betreffen die Angaben zu einem Haushalt (z.B. Anzahl der Haushaltsmitglieder, Anzahl der Autos, Haushaltseinkommen), die die befragte Person (auch Respondent:in) im Zuge des Interviews oder im Rahmen einer Onlinebefragung selbst mitteilt.
- persönliche Daten einer befragten Person im Haushalt (z.B. Alter, Angaben zur Ausbildung).
- Mobilitätsdaten sind solche Angaben, die das persönliche Mobilitätsverhalten einer Person im Haushalt am Berichtstag betreffen (z.B. Zweck eines Weges, gewähltes Verkehrsmittel, etc.). Regelmäßige berufliche Wege (Dienstwege) werden als solche zwar auch erfasst, jedoch ohne den beruflichen Kontext oder weitere Angaben, die eine persönliche Identifizierung ermöglichen würden. Die Mobilitätsdaten werden entweder in einem Interview von der betroffenen Person mitgeteilt, im Fragebogen von der betroffenen Person bereitgestellt oder mit einem Smartphone per GPS-Tracking automatisch erhoben und im Interview gemeinsam mit der betroffenen Person auf einer digitalen Karte angesehen und geprüft.
Welche Merkmale sind besonders schutzwürdig?
Im Rahmen der Personeninterviews bitten wir befragte Personen im Alter ab 18 Jahren um Auskunft zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO. Dies sind Angaben zu körperlichen Handicaps und daraus möglicherweise resultierenden Mobilitätseinschränkungen. Deren Erhebung ermöglicht Auswertungen zu den Mobilitätsbedürfnissen und –mustern dieser Gruppe.
Derartige „Gesundheitsmerkmale“ im weitesten Sinn sind als besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO zu behandeln. Voraussetzung für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Einwilligung der Betroffenen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Für derartige Merkmale sieht die gesetzliche Regelung eine ausdrückliche Einwilligung zur Erfassung dieser besonderen Kategorie personenbezogener Daten vor.
Als ebenfalls besonders schutzwürdig sind die Mobilitätsdaten aus dem Smartphone-Tracking anzusehen. Diese erzeugen Mobilitätsmuster, die möglicherweise einen indirekten Personenbezug herstellen können. Bei der Aufbereitung der Daten werden die Daten ohne direkten Namensbezug (pseudonymisiert) an BMIMI (ehemals BMK), ASFINAG und ÖBB INFRA übermittelt. Es ist möglich, auch ohne Einwilligung zum GPS-Tracking an der Befragung teilzunehmen. Hierzu dient das Mobilitätsblatt, bei dem die Mobilität am Berichtstag schriftlich erfasst wird.